Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Die BPM&O GmbH bietet verschiedene Dienstleistungen Hinblick auf Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben an, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Prozessmanagement
  • Organisationsentwicklung
  • Prozessoptimierung
  • Unternehmensführung/Managementberatung
  • Personalberatung für Prozessmanagement & Organisationsentwicklung
  • Controlling
  • Verwaltung und Organisation

Es gelten folgende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen der BPM&O GmbH

A. Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich

1.1 Die BPM&O GmbH („BPM&O“) erbringt Beratungs- sowie Weiterbildungsdienstleistungen rund um Prozessmanagement und prozessorientierte Organisationsentwicklung ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.2 Diese AGB bestehen aus einem allgemeinen Teil und zwei besonderen Teilen. Der allgemeine Teil der AGB enthält Regelungen, die für alle mit dem Vertragspartner oder der Vertragspartnerin („Kunde*) geschlossenen Verträge Anwendung finden. Der besondere Teil ist in zwei Teile untergliedert: Teil B.1 enthält weitere Vertragsbestimmungen für individuelle Beratungs-, Coachings- und Schulungsleistungen (zusammenfassend „Individualleistungen“) von BPM&O. Teil B.2 enthält weitere Vertragsbestimmungen für die Teilnahme an Seminaren und Seminarprogrammen der BPM&O Akademie, die für jedermann zugänglich sind (zusammenfassend „Seminarleistungen“). Individualleistungen, Seminarleistungen und etwaige sonstige Leistungen werden nachfolgend als „Leistung“ bezeichnet.

1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Abreden sind schriftlich zu bestätigen. Diese AGB gelten abschließend; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn BPM&O ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z.B. Frist-setzung oder Kündigung) sind schriftlich abzugeben. Schriftform in Sinne dieser AGB schließt die Textform (z.B. E-Mail) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

Die Angebote von BPM&O sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt für Online-, Katalog- und individuelle Angebote gleichermaßen. Mit Buchung, Bestellung oder sonstiger Auftragserteilung gibt der Kunden gegenüber BPM&O ein Angebot auf Vertragsschluss ab. Bei einer Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei BPM&O eingegangen ist, stellt jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar. Sofern sich aus der Auftragserteilung nichts anderes ergibt, ist BPM&O berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Zugang durch schriftliche Auftrags¬estätigung anzunehmen.

3. Pflichten von BPM&O

3.1 BPM&O verpflichtet sich, für die Erbringung der Leistungen nur gut ausgebildete Mitarbeitende mit den nötigen Fachkenntnissen einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung angemessen zu überwachen. Im Übrigen entscheidet BPM&O nach eigenem Ermessen, welche ihrer Mitarbeitenden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sie einsetzt oder austauscht. Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.

3.2 BPM&O kann sich zur Auftragsausführung Unterauftragnehmern als Erfüllungsgehilfen bedienen, wobei BPM&O den Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

3.3 BPM&O erbringt die Leistungen online oder in eigenen Räumlichkeiten. Eine Pflicht zur Leistungserbringung vor Ort beim Kunden besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, BPM&O angemessen bei der Leistungserbringung zu unterstützen und in seiner Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Kunde alle für die Leistungserbringung notwendigen oder hilfreichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen von BPM&O hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellter Unterlagen und Auskünfte schriftlich zu bestätigen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Teilnahme Beratungen, Coachings oder Schulungen angemeldeten Personen („Teilnehmer:innen“) sich an die vereinbarten Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen dieser AGB, halten; etwaige Weisungen und Informationen von BPM&O hat er an die Teilnehmer:innen weiterzugeben.

4.2 Sofern die Parteien die Erbringung von Leistungen als Inhouse Training vereinbart haben, übernimmt der Kunde die interne Schulungsorganisation sowie das Management der Teilnehmer:innen und stellt BPM&O alle notwendigen Informationen rechtzeitig vor Schulungsbeginn zur Verfügung.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die am Ort der Leistungserbringung geltenden Regelungen, insbesondere die Hausordnung, zu beachten, Anweisungen der BPM&O Folge zu leisten, vollständig an Terminen teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung zuwiderlaufen könnte.

4.4 Der Kunde hat sämtliche Mitwirkungen rechtzeitig vorzunehmen. Sofern sich der Kunde zur Erfüllung seiner Mitwirkungs- und sonstigen Pflichten Dritter bedient, steht er für deren Handlungen und Unterlassungen ein wie für eigene. Dies gilt insbesondere für Teilnehmer:innen.

4.5 Ist das Erfordernis einer Mitwirkung für den Kunden erkennbar, ist eine gesonderte Aufforderung durch BPM&O nicht erforderlich. Im Fall verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkungen ist BPM&O für daraus resultierende Einschränkungen der Leistung nicht verantwortlich und die Durchführung von bzw. Teilnahme an Terminen (insbesondere Zertifikatsprüfungen) kann verzögert oder ausgeschlossen werden. Etwa dadurch entstehende Mehraufwände von BPM&O trägt der Kunde, es sei denn, er hat das Ausbleiben der vertragsgemäßen Mitwirkung nicht zu vertreten.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1 BPM&O und der Kunde (jeweils eine „Verpflichtete Partei“) verpflichten sich jeweils, über alle als vertraulich bezeichneten oder offensichtlich vertraulichen Informationen und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei („Offenlegende Partei“), die ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der Offenlegenden Partei, sofern die Weitergabe nicht der Vertragsdurchführung dient (Weitergabe an Erfüllungsgehilfen). BPM&O übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung der Leistungen eingesetzten Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der Vertraulichkeit zu verpflichten.

5.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
(i) der Verpflichteten Partei bereits vor dieser Vereinbarung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt oder überlassen waren;
(ii) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind oder später in der Öffentlichkeit bekannt werden, ohne dass die Verpflichtete Partei gegen diese Vereinbarung verstoßen hat;
(iii) die Verpflichtete Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat;
(iv) von der Verpflichteten Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder
(v) von der Offenlegenden Partei im konkreten Fall zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben wurden. Außerdem darf die Verpflichtete Partei die vertraulichen Informationen offenbaren, wenn sie durch eine behördliche oder eine gerichtliche Anordnung oder aufgrund zwingenden Rechts dazu verpflichtet ist. In diesem Fall benachrichtigt die Verpflichtete Partei unverzüglich die Offenlegende Partei über eine solche Verfügung und/oder gerichtliche Entscheidung und/oder Gesetz, soweit dies rechtlich zulässig ist, und unterstützt die andere Partei dabei, sicherzustellen, dass ihre vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.

5.3 Sofern Leistungen digital über Microsoft Teams, Webex, Zoom, Google Meet oder andere Online-Tools zugänglich gemacht werden, sind Aufnahmen (in Bild und Ton) dem Kunden nicht und BPM&O nur dann gestattet, sofern ausnahmsweise die schriftliche Einwilligung aller teilnehmenden Personen vorliegt.

5.4 BPM&O verpflichtet sich, die jeweils aktuellen Datenschutzgesetze einzuhalten. Beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung der BPM&O: bpmo.de/datenschutzerklaerung

6. Vergütung und Rechnungsstellung

6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer allen Preisangaben hinzuzurechnen. Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

6.2 Etwaige Prüfungsgebühren sind zusätzlich zur vereinbarten Vergütung (z.B. der Seminargebühr) zu zahlen, sofern BPM&O nicht ausdrücklich einen Paketpreis einschließlich Prüfungsgebühren anbietet. Angemessene Reisekosten und sonstige erforderliche Auslagen von BPM&O sind ebenso gesondert zu ersetzen, falls nicht anders vereinbart.

6.3 BPM&O sendet Rechnungen im elektronischen, maschinell lesbaren Format an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Zahlung ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Empfang der Rechnung schriftlich (Textform genügt) gegenüber BPM&O geltend zu machen.

6.4 Muss BPM&O Rechnungen aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden korrigieren, hat der Kunde an BPM&O eine Aufwandsgebühr in Höhe von EUR 15 zuzüglich Umsatzsteuer pro Rechnung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden der BPM&O geringer war oder gar nicht entstanden ist. Im Fall einer Rechnungskorrektur ist die Zahlung sofort ohne Abzug fällig.

6.5 Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. im Fall eines Verbrauchers im Sinne von § 13 BGB mit fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

6.6 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der BPM&O auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

7. Haftung

7.1 BPM&O haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BPM&O oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BPM&O oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die BPM&O unbeschränkt.

7.2 Für Sach- und reine Vermögensschäden aufgrund einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BPM&O beschränkt auf den bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf der Erfüllung die andere Partei vertraut und vertrauen darf. Der typische und vorhersehbare Schaden nach dieser Ziffer 2 beläuft sich vorliegend maximal auf 100% des Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 500.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

7.4 Soweit die Haftung für BPM&O beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen von BPM&O.

8. Höhere Gewalt (Force Majeure)

8.1 Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, sofern diese Partei die eingeschränkte Erfüllung nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt kann insbesondere bei den folgenden Ereignissen vorliegen: Krieg, Bürgerkrieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

8.2 Höherer Gewalt berechtigt die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern sie dies der anderen Partei unverzüglich mitteilt. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, sind die Leistungspflichten erst ab Zugang der Mitteilung suspendiert.

8.3 Sofern die Leistung wegen höherer Gewalt länger als einhundertzwanzig (120) Tage nicht erbracht werden kann, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich außerordentlich zu kündigen.

9. Schutz des geistigen Eigentums

9.1 Sämtliche Rechte an Informationen, Daten, Know-how, Unterlagen und sonstigen Gegenständen, die BPM&O unabhängig von der Vertragsdurchführung erstellt hat („Vorbestehendes Geistiges Eigentum“) und dem Kunden bei der Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, stehen ausschließlich BPM&O zu. Unabhängig davon, ob Vorbe-stehendes Geistiges Eigentum durch Sonderschutzrechte geschützt ist oder nicht, darf der Kunde es nur für die Durchführung des Vertrages zur Erreichung des Vertragszwecks nutzen. Die Vervielfältigung, Änderung oder Verbreitung des Vorbestehenden Geistigen Eigentums bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BPM&O.

9.2 An den bei der Leistungserbringung entstandenen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, weltweites, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Sämtliche weitere Rechte, insbesondere Urheberechte, verbleiben bei BPM&O.

9.3 Nach Vertragsbeendigung ist sämtliches Vorbe-stehendes Geistiges Eigentum, das nicht von BPM&O ausdrücklich zum Verbleib beim Kunden überreicht wurde (wie z.B. Schulungsunterlagen), unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Der Kunde hat die erfolgte Löschung auf Anforderung von BPM&O schriftlich zu bestätigen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt.

10. Abwerbeverbot

Sofern der Kunde während der Vertragslaufzeit oder in einem Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages Mitarbeitende von BPM&O, die bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen mitgewirkt haben, als Arbeitnehmende, Berater:in oder in einer sonstigen Funktion abwirbt, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BPM&O eingeholt zu haben, hat er die folgende Hiring-Prämie an BPM&O zu bezahlen:
(a) Erfolgt die Abwerbung während der Vertragslaufzeit, beträgt die Hiring Prämie ein (1) bisheriges Jahresgehalt des betroffenen Arbeitnehmenden;
(b) erfolgt die Abwerbung innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende des Vertrages, beträgt die Hiring Prämie ein halbes (1/2) bisheriges Jahresgehalt des betroffenen Arbeitnehmenden;
(c) erfolgt die Abwerbung in den Monaten sieben (7) bis zwölf (12) nach Ende des Vertrages, beträgt die Hiring Prämie ein Viertel (1/4) des bisherigen Jahresgehalts des betroffenen Arbeitnehmenden.

11. Kündigung

11.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Teil B.2, Ziffer 20 bleibt unberührt.

11.2 BPM&O ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn
(a) sich der Kunde mit seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung wiederholt in Verzug befindet, diese endgültig verweigert oder die Vertragsdurchführung wegen ausbleibender Mitwirkung des Kunden in Summe länger als drei (3) Monate gestört ist;
(b) der Kunde vorsätzlich falsche Angaben über sich selbst oder einen von ihm entsandte Teilnehmer:in macht; oder
(c) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt und hierdurch die Zahlungsansprüche der BPM&O gemäß Vertrag erheblich gefährdet sind und der BPM&O die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist, es sei denn der Kunde leistet eine angemessene Vorauszahlung oder stellt eine Sicherheit zur Verfügung.

11.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.4 BPM&O behält sich im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund wegen einer Vertragsverletzung des Kunden Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

12. Rechtswahl, freiwillige Streitschlichtung und Streitbeilegung

12.1 Die auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern**, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12.2 Die EU-Kommission hat unter ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Die E-Mail-Adresse von BPM&O lautet info@bpmo.de; an diese Adresse können Streitschlichtungsanfragen gestellt werden. BPM&O bemüht sich stets, etwaige Unstimmigkeiten mit Kunden einvernehmlich zu klären. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren (nach VSBG) besteht jedoch für keine der Parteien.

12.3 Ist der Kunde Kaufmann gemäß Handelsgesetzbuch, Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Klägers der allgemeine Gerichtstand des Beklagten oder Köln.

3. Termine

3.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte eine Verschiebung des Termins aus Sicht einer Partei erforderlich werden, hat sie die andere Partei so früh wie möglich darüber zu informieren.

3.2 Sollte ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen, die von einer Partei zu vertreten sind, nicht stattfinden, stimmen sich die Parteien zu einem Ersatztermin ab.

Sofern BPM&O den Ausfall des Termins zu vertreten hat und keinen angemessenen Ersatztermin anbietet, ist der Kunde zur Teilkündigung des betroffenen Termins berechtigt.

Sofern der Kunde den Ausfall des Termins zu vertreten hat, hat der Kunde der BPM&O entstandene Kosten (z.B. nicht stornierbare Reisekosten oder Prüfungsgebühren) zu ersetzen; ferner ist BPM&O berechtigt, (unabhängig vom Grund) eine angemessene Ausfallgebühr zu verlangen:
(a) vom 30. bis 8. Kalendertag vor Termin 50% des anteiligen Auftragswertes für den ausgefallenen Termin, oder
(b) ab dem 7. Kalendertag vor Termin 80% des anteiligen Auftragswertes für den ausgefallenen Termin.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

4.1 Individualleistungen der BPM&O werden je nach aufgewendeter Zeit oder als Festpreis vergütet. Eine nur im Erfolgsfall zu zahlende Vergütung ist ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat BPM&O neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen, insbesondere Reisezeiten und -kosten sowie Zertifikats- und Prüfungsgebühren.

4.2 Soweit der Kunde Individualleistungen über die von BPM&O bestätigte Bestellung des Kunden hinaus nachfragt, gelten die vereinbarten Preise. Sind keine Preise vereinbart, gelten die jeweils aktuellen Tagessätze von BPM&O. Bei längerfristigen Verträgen gelten die vereinbarten Preise; BPM&O ist berechtigt, die Preise nach einer Vertragslaufzeit von einem (1) Jahr angemessen anzuheben.

4.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist BPM&O berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich im Nachhinein abzurechnen.

5. Aufbewahrung von Unterlagen

Die Pflicht von BPM&O zur Aufbewahrung der Unterlagen des Kunden erlischt spätestens drei (3) Monate nachdem BPM&O den Kunden zur Abholung der Unterlagen aufgefordert hat oder ein (1) Jahr nach Vertragsende, je nach dem, was früher eintritt, sofern sich nicht aus dem Gesetz eine längere Aufbewahrungsfrist ergibt.

 

Teil B.2: Offene Seminare

1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

1.1 BPM&O führt Seminare gemäß den aktuellen Beschreibungen und Preisen auf der Internetseite www.bpm-akademie.de und/oder im Seminarkatalog der BPM&O Akademie durch, zu denen sich Interessierte grundsätzlich frei anmelden können. Diese Angaben stellen – wie in Teil A. 2. bestimmt – kein verbindliches Angebot von BPM&O dar. BPM&O behält sich vor, jederzeit Änderungen an Seminarangebot und -inhalten vorzunehmen; bestehende vertragliche Pflichten bleiben davon unberührt.

1.2 Ein Vertrag kommt entsprechend Teil A. 2. nach der Buchung des Kunden (über den Webshop oder durch sonstige Mitteilung) erst durch schriftliche Bestätigung der Seminarbuchung durch BPM&O zustande. Die Buchung der Seminare wird in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs bis zur maximalen Anzahl von Teilnehmenden berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme an Seminaren besteht nicht.

2. Einsatz von Trainer:innen

BPM&O verpflichtet sich, gemäß Teil A. 3. qualifizierte Trainer:innen für die Durchführung der Seminare einzusetzen. BPM&O behält sich das Recht vor, andere als die in der Beschreibung genannten Trainer:innen einzusetzen, wenn dies aus technischen, organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig wird. Voraussetzung ist jeweils, dass die Trainer:innen für das Seminar angemessen qualifiziert sind.

3. Teilnahmebescheinigung, Personenzertifikate

3.1 Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Seminar erhalten die Teilnehmer:innen eine Teilnahmebescheinigung in elektronischer Form (PDF) von BPM&O.

3.2 Bei Schulungen besteht je nach Angebot die Möglichkeit, durch eine erfolgreiche Zertifikatsprüfung ein an die Person der Teilnehmer:in gebundenes Zertifikat („Personenzertifikat“) zu erwerben. In diesem Fall können bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung von der zuständigen Prüfinstitution gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen durch die Teilnehmer:innen ist allein der Kunde verantwortlich. Ein Anspruch des Kunden auf eine erfolgreiche Zertifikatsprüfung oder auf das Personenzertifikat besteht nicht.

3.3 Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist BPM&O berechtigt, zu überprüfen, ob die Teilnehmer:innen die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu hat der Kunde auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen der Teilnehmer:innen vorzulegen.

3.4 Die von BPM&O genannten Fristen für die Einreichung der Zulassungsunterlagen sind verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Informationen, Formulare und Nachweise einzureichen sowie sonstige Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen. Erfolgt dies nicht vollständig und korrekt, kann sich die Teilnahme an den Schulungen und Zertifikatsprüfungen verzögern oder ausgeschlossen werden. Evtl. dadurch entstehende Mehraufwände trägt der Kunde.

3.5 Nach erfolgreichem Abschluss der Zertifikatsprüfung erfolgt die Ausstellung und Versendung des Zertifikats durch das zuständige Prüfungsinstitut ca. 2-4 Wochen nach bestandener Prüfung.

3.6 Die Gültigkeit eines Personenzertifikats kann auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt sein. In der Regel ist eine Verlängerung des Zertifikats durch eine Re-Zertifizierung möglich. Die Teilnehmer:innen erhalten mit ihrem Personenzertifikat alle notwendigen Informationen über die Möglichkeit einer Re-Zertifizierung bei dem zuständigen Prüfungsinstitut. Für die Re-Zertifizierung sind allein die Teilnehmer:innen verantwortlich.

4. Termine, Umbuchungen und Stornierung

4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind bindend.

4.2 Der Kunde kann die Teilnahme an Seminaren einmalig kostenfrei auf ein anderes Seminar umbuchen, soweit die Umbuchung bis einunddreißig (31) Kalendertage vor Seminarbeginn erfolgt. Bei Umbuchungen ab dem dreißigsten (30.) Kalendertag vor dem ersten Tag des Seminars oder bei wiederholter Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr des Seminarpreises wie folgt erhoben:
(a) vom 30. bis 8. Kalendertag vor Seminarbeginn 15% der Seminargebühr, oder
(b) ab dem 7. Kalendertag vor Seminarbeginn oder bei unangekündigtem Fernbleiben 30% der Seminargebühr.

4.3 Eine Stornierung der Teilnahme an einem Seminar ist bis 31 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei, soweit nicht
(a) zuvor eine nach 4.2 Umbuchung erfolgt ist (in diesem Fall beträgt die Stornogebühr 50% des Seminarpreises) oder
(b) bereits mit der Bearbeitung des zugehörigen E-Learning begonnen wurde (in diesem Fall beträgt die Stornogebühr 10% des Seminarpreises, aber mindestens 100% des Preises für das E-Learning).
(c) bereits mit dem Seminar begonnen wurde aber beendet wurde, egal aus welchen Gründen (in diesem Fall beträgt die Stornogebühr 100% des Seminarpreises und etwaige Prüfungsgebühren).

Wird vor Seminarbeginn eine Ersatzperson benannt, die erforderlichenfalls die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, entstehen keine Stornogebühren; der Kunde bleibt zur Zahlung der Seminarvergütung verpflichtet.

4.4 Bei einer Stornierung ab dem dreißigsten (30.) Tag vor Seminarbeginn hat der Kunde eine Stornogebühr wie folgt zu bezahlen:
(a) vom 30. bis 8. Kalendertag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, oder
(b) ab dem 7. Kalendertag vor Seminarbeginn oder bei unangekündigtem Fernbleiben 80% der Seminargebühr.

4.5 Die Umbuchung oder Stornierung einer Buchung bedarf der Schriftform.