Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der BPM&O GmbH
Die BPM&O GmbH plant, organisiert und führt Veranstaltungen für Prozessmanagement und prozessorientierte Organisationsentwicklung durch, insbesondere dem Prozessmanagement-Jahreskongress CPOs@BPM&O.
Geltungsbereich und Anbieter
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen regeln im Teil A das Vertragsverhältnis zwischen der BPM&O GmbH (nachfolgend „BPM&O“) und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) dieser Veranstaltungen.
Im Teil B das Vertragsverhältnis zwischen der BPM&O GmbH (nachfolgend „BPM&O“) und dem Sponsor, Aussteller oder Kooperationspartner (nachfolgend „Sponsor“) dieser Veranstaltungen. - Anbieter und Organisator der Veranstaltungen ist die FirmaBPM&O GmbH
Domstr. 37
50668 Köln
Tel-: +49 (0)221 99787520
Fax: +49 (0)221 99261607
E-Mail: info@bpmo.deVertretungsberechtigte Geschäftsführung: Ariane Möller
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 67215
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE267117376 - Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
Teil A: Teilnehmer der Veranstaltung
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung für die Teilnahme an den Veranstaltungen bedarf der Schriftform. Sie kann online, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der BPM&O GmbH“ zu.
- Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die BPM&O zustande.
- Für die Anmeldung ist die Angabe von Daten und Informationen durch den Teilnehmer erforderlich. Dabei ist dieser verpflichtet, ordnungsgemäße Angaben zu machen. Sollten falsche Informationen mitgeteilt oder eine falsche Identität gewählt werden und dies BPM&O bekannt werden, wird das Vertragsverhältnis sofort fristlos durch BPM&O beendet. Schadensersatzansprüche für diesen Fall behält sich BPM&O ausdrücklich vor.
- Bei einer Online Anmeldung zu den Veranstaltungen erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Buchungsbestätigung. Weiterhin erhält der Teilnehmer oder der verantwortliche Besteller per E-Mail eine Rechnung im PDF-Format. Ist eine Zustellung der Rechnung per Papier gewünscht, kann dies gegen Aufpreis angefordert werden.
- Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bis zur maximalen Teilnehmerzahl berücksichtigt.
§ 2 Zahlungsbedingungen
- Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Teilnehmer das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (sog. Teilnahmegebühr) gemäß Rechnungslegung durch die BPM&O oder bei Online Anmeldungen durch deren Dienstleister mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu begleichen.
- Die Zahlung erfolgt auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die BPM&O keine Haftung.
- Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die BPM&O berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz p.a. (§ 247 Abs. 1 BGB) zu fordern. Wenn die BPM&O einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der BPM&O geltend gemacht.
- Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von BPM&O schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Rücktritt oder Umbuchung durch den Teilnehmer
- Der Rücktritt oder die (einmalige) Umbuchung einer Anmeldung bedarf der Schriftform. Sie kann per E-Mail an info@bpmo.de, online über den Dienstleister, Fax oder Post erfolgen.
- Ein Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung oder eine Umbuchung von der Teilnahme von einer Präsenzteilnahme in eine Online-Teilnahme (vice versa) ist kostenfrei, wenn dieser bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird der gesamte (ursprüngliche) Teilnahmegebühr fällig. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung des Teilnehmenden.
- Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt oder die Umbuchung des Teilnehmers ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung.
- Im Falle eines Rücktritts bzw. Rückabwicklung können zusätzliche Stornogebühren entfallen.
- Wird ein Ersatzteilnehmer vom ursprünglich angemeldeten Teilnehmer oder vom verantwortlichen Besteller benannt, entstehen keine Stornogebühren.
§ 4 Änderung und Stornierung von Veranstaltungen
- Die BPM&O behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. bei einer zu geringen Anzahl an Anmeldungen, höhere Gewalt) zu stornieren und ggf. Veranstaltungstermine zu ändern.
- Im Falle einer Änderung oder Stornierung, wird dies jedem Teilnehmer unmittelbar mitgeteilt.
- Im Falle einer Stornierung werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen kann.
- Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die BPM&O kann hierbei nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.
- Die BPM&O behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Teilnahmegebühren, ableiten.
§ 5 Ausschluss von der Teilnahme
- Die BPM&O ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
- Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der BPM&O nach § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 6 Urheberrechte
- Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Dokumentation von sind urheberrechtlich geschützt.
- Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt.
- Es ist Teilnehmern insbesondere nicht gestattet ohne Einwilligung der BPM&O und der jeweiligen Referenten, die Veranstaltungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
- Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
§ 7 Haftung
- Die BPM&O haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der BPM&O oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BPM&O beruhen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
§ 8 Datenschutz
- Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer den Datenschutzbestimmungen der BPM&O zu.
- Die BPM&O schützt Ihre personenbezogenen Daten und wird die ihr bei der Anmeldung überlassenen Daten vertraulich behandeln. Für nähere Informationen zur Verwendung, Weitergabe und Speicherung der personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung: bpmo.de/datenschutzerklaerung/.
- Die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln, sofern der Auftraggeber ein Unter¬nehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
BPM&O GmbH
Domstr. 37
50668 Köln
Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und/oder der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.
Teil B: Sponsoren der Veranstaltungen
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die BPM&O behält sich vor, zu Veranstaltungen verschiedene Sponsoring-Pakete anzubieten. Die Angebote der BPM&O über die Inhalte und Leistungen der jeweiligen Sponsoring-Pakete sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich.
- Die Anmeldung als Sponsor zu den Veranstaltungen bedarf der Schriftform. Sie kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Mit der Anmeldung stimmt der Sponsor den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der BPM&O GmbH“ zu.
- Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die BPM&O zustande.
- Für die Anmeldung ist die Angabe von Daten und Informationen durch den Sponsor erforderlich. Dabei ist dieser verpflichtet, ordnungsgemäße Angaben zu machen. Sollten falsche Informationen mitgeteilt oder eine falsche Identität gewählt werden und dies BPM&O bekannt werden, wird das Vertragsverhältnis sofort fristlos durch BPM&O beendet. Schadensersatzansprüche für diesen Fall behält sich BPM&O ausdrücklich vor.
- Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bis zur maximalen Anzahl an verfügbaren Plätzen für Sponsoren berücksichtigt.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise für die Sponsoring-Pakete ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Angebot der BPM&O und dem Sponsor.
- Die Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Veranstaltung erfolgt mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Bankkonto der BPM&O. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die BPM&O keine Haftung.
- Kommt der Sponsor in Zahlungsverzug, ist die BPM&O berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die BPM&O einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Sponsor berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der BPM&O geltend gemacht.
- Der Sponsor kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von BPM&O schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Sponsor nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Rücktritt durch den Sponsor
- Der Rücktritt einer Anmeldung bedarf der Schriftform. Sie kann per E-Mail an info@bpmo.de, Fax oder Post erfolgen.
- Bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Veranstaltung als Stornogebühr fällig. Bei einem Rücktritt im Zeitraum von acht Wochen bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 50% fällig. Ab vier Wochen vor Veranstaltungstermin sind 100% der Anmeldegebühr fällig.
- Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt des Sponsors ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung.
§ 4 Änderung und Stornierung von Veranstaltungen
- Die BPM&O behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. bei einer zu geringen Anzahl an Anmeldungen, Verordnungen der Bundes- oder Landesregierung, höhere Gewalt) zu stornieren und ggf. Veranstaltungstermine zu ändern.
- Im Falle einer Änderung oder Stornierung, wird dies jedem Sponsor unmittelbar mitgeteilt.
- Im Falle einer Stornierung wird das bereits bezahlte vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Sponsor an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht wahrnehmen kann.
- Anderweitige Ansprüche seitens des Sponsors sind ausgeschlossen. Die BPM&O kann hierbei nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.
- Die BPM&O behält sich vor, Referenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Sponsor kann daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Veranstaltung, ableiten.
§ 5 Ausschluss von der Teilnahme
- Die BPM&O ist berechtigt, Sponsoren in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
- Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der BPM&O nach § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 6 Inhalte und Leistungen der Sponsoring-Pakete
- Dem Sponsor wird gemäß Vereinbarung im Sponsoring-Paket ein Ausstellerbereich bereitgestellt. Die Größe der gesamten Ausstellungsfläche ist begrenzt. Die Gestaltung und Zuteilung der Ausstellungsbereiche obliegen der BPM&O (Details siehe §7 Ausstellerbereich).
- Der Sponsor erhält gemäß Vereinbarung im Sponsoring-Paket die Möglichkeit im Rahmen der Veranstaltung einen Kurzvortrag zu halten. Die Zuweisung der Kurzvorträge im Zeitplan der Veranstaltung liegt im alleinigen Ermessen von der BPM&O. Inhalte der Kurzvorträge sind nach Rücksprache mit BPM&O den Sponsoren überlassen.
- Im Nachgang an die Veranstaltung erhält der Sponsor gemäß Vereinbarung im Sponsoring-Paket eine Teilnehmerliste. Die Teilnehmerliste enthält nur die wichtigsten Informationen und besteht im Wesentlichen aus dem Namen des teilnehmenden Unternehmens und Namen des teilnehmenden Vertreters („Delegierter“).
- Bei einer Online Veranstaltung erhält der Sponsor gemäß Vereinbarung im Sponsoring-Paket eine Liste über die Besucher des Ausstellerbereichs des Sponsors. Die Liste enthält den Namen des teilnehmenden Unternehmens, Namen des teilnehmenden Vertreters („Delegierter“) sowie dessen Telefon und E-Mail – soweit vom Delegierten angegeben.
§ 7 Ausstellerbereich
a. Präsenzveranstaltungen
- Die Größe der gesamten Ausstellungsfläche ist begrenzt. Eine Überschreitung der gebuchten Standbegrenzung ist nicht zulässig. Sämtliche Gänge im Ausstellungsbereich müssen aufgrund von Sicherheitsvorschriften in voller Breite freigehalten werden.
- Die Ausstellungsstände werden von der BPM&O zugeteilt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standplatzierung besteht nicht; Platzierungswünsche werden soweit möglich berücksichtigt, sind aber nicht verbindlich.
- Die BPM&O kann Ausstellungsstände aus organisatorischen Gründen oder zur Wahrung des Gesamtbildes verlegen oder die Ausstellungsfläche und -aufteilung anpassen. Ein einseitiges nachträgliches Recht auf Umplatzierung der BPM&O ist gegeben, wenn für die Änderung ein triftiger Grund (z.B. Sicherheitslage, Platzmangel aufgrund unvorhergesehenem Menschenandrangs) auf Seiten der BPM&O vorliegt und wenn diese Änderung für den Sponsor zumutbar ist.
- Der Sponsor darf den ihm zugewiesenen Standplatz, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BPM&O teilweise Dritten überlassen, untervermieten oder für andere Firmen annehmen. Vor Aufnahme eines Mitausstellers ist dieser der BPM&O schriftlich zu benennen. Bei Anmeldung eines Mitausstellers fallen Zusatzkosten an. Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Mitausstellers liegt beim Sponsor.
- Die Zeiten für den Auf- und Abbau der Ausstellungsstände werden frühzeitig bekannt gegeben. Der Standaufbau muss rechtzeitig vor Eröffnung der Veranstaltung abgeschlossen sein. Der Abbau darf erst nach Ende der Veranstaltung begonnen werden.
- Der Sponsor verpflichtet sich zur Entsorgung des Mülls nach Auf- und Abbau des Standes. Notwendige Aufräumarbeiten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Der Sponsor verpflichtet sich alle erforderlichen Informationen für den Auf- und Abbau des Standes, Gestaltung des Ausstellerbereichs, Standpersonal zu den von der BPM&O genannten Zeiten und Fristen zu liefern. Etwaige Änderungen müssen unverzüglich der BPM&O mitgeteilt werden.
- Die BPM&O behält sich vor, aus organisatorischen Gründen die Dauer der Ausstellung oder die Auf- und Abbauzeiten insgesamt oder in Teilbereichen anzupassen. Die Sponsoren werden über diese Änderungen rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung informiert.
- Zuwiderhandelnde Sponsoren müssen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Veranstaltung zahlen. Die Vertragsstrafe schließt weitergehende Ansprüche der BPM&O nicht aus, wird aber auf sie angerechnet.
b. Online Veranstaltungen
- Das Design/Layout und Inhalte der virtuellen Ausstellerbereiche obliegen der BPM&O. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung oder Platzierung (auf der Veranstaltungsplattform) des Ausstellerbereichs besteht nicht.
- Die BPM&O kann die virtuellen Ausstellerbereiche aus organisatorischen und/oder technischen Gründen oder zur Wahrung des Gesamtbildes anpassen.
- Der Sponsor darf den ihm zugewiesenen Ausstellerbereich, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BPM&O teilweise Dritten überlassen, untervermieten oder für andere Firmen annehmen. Vor Aufnahme eines Mitausstellers ist dieser der BPM&O schriftlich zu benennen. Bei Anmeldung eines Mitausstellers fallen Zusatzkosten an. Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Mitausstellers liegt beim Sponsor.
- Der Sponsor verpflichtet sich alle erforderlichen Informationen für den Aufbau/Gestaltung des Ausstellerbereichs, zu Standpersonal und Kurzvorträge zu den von der BPM&O genannten Zeiten und Fristen zu liefern. Etwaige Änderungen müssen unverzüglich der BPM&O mitgeteilt werden.
- Die BPM&O behält sich vor, aus organisatorischen und/oder technischen Gründen die Dauer der Ausstellung oder die Standzeiten insgesamt oder in Teilbereichen anzupassen. Die Sponsoren werden über diese Änderungen rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung informiert.
- Zuwiderhandelnde Sponsoren müssen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Veranstaltung zahlen. Die Vertragsstrafe schließt weitergehende Ansprüche der BPM&O nicht aus, wird aber auf sie angerechnet.
§ 8 Materialien, Werbung und Aktionen am Stand
- Die Ausgabe bzw. Bereitstellung von Broschüren und Prospektmaterial, Give-aways oder sonstiger Werbung ist nur auf dem eigenen Stand des jeweiligen Sponsors erlaubt. Zusätzliche Marketing- und Werbemaßnahmen außerhalb des Ausstellungsstandes (z.B. Foyer, Vortrags- und/oder Cateringbereich, vor und in weiteren Räumen des Veranstaltungsortes) sind nicht gestattet.
- Der Sponsor verpflichtet sich, keine Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, vorzunehmen. Der Sponsor sichert zu, dass die Benutzung seines Firmennamens, seines Firmenlogos sowie andere Werbemaßnahmen markenrechtlich, firmenrechtlich und urheber- sowie wettbewerbsrechtlich uneingeschränkt zulässig sind.
- Der Sponsor stellt die BPM&O im Übrigen von allen Schäden, Kosten oder Ansprüchen frei, die von Dritten wegen Werbemaßnahmen des Sponsors erhoben werden.
- Der Sponsor verpflichtet sich Kennzeichen der BPM&O (z.B. Marken, Logos, Firmennamen, Veranstaltungsnamen etc.) nur nach dessen vorheriger Zustimmung zu verwenden.
§ 9 Urheberrechte
- Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Dokumentation von sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch auszugsweise – ohne Einwilligung der BPM&O und der jeweiligen Referenten inhaltlich oder redaktionell zu geändert werden, für Dritte kopiert, öffentlich zugänglich gemacht bzw. weitergeleitet, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich eingestellt oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
- Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
§ 10 Haftung
- Die BPM&O haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen der vom Sponsor per Post oder Kurier zum Veranstaltungsort versendenten oder selbst mitgebrachten Gegenständen. Für die Ausstellungsstände wird von der BPM&O keine Bewachung gestellt. Für die Beaufsichtigung und Bewachung seines Standes ist der Sponsor selbst verantwortlich.
- Die BPM&O haftet für Schäden nur im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der BPM&O oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BPM&O beruhen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Sponsor regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
§ 11 Datenschutz
- Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmt der Sponsor den Datenschutzbestimmungen der BPM&O zu.
- Die BPM&O schützt Ihre personenbezogenen Daten und wird die ihr bei der Anmeldung überlassenen Daten vertraulich behandeln. Für nähere Informationen zur Verwendung, Weitergabe und Speicherung der personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung: bpmo.de/datenschutzerklaerung/.
- Die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln, sofern der Auftraggeber ein Unter¬nehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.